Die Studiengebühren und alle sonstigen mit dem Studium zusammenhängende Kosten können, bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, da es sich i.S.d. § 19 HRG um ein weiteres berufsqualifiziertes Studium handelt. Nähere Informationen wird Ihnen Ihr Steuerberater oder zuständige Finanzamt geben.
Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter*innen bei beruflicher Weiterbildung und zahlen oftmals die Studiengebühren oder einen Teilbetrag. Nachfragen lohnt sich!